Übergangs- und Notwohnung

August 28th, 2011

Aufnahmealter

ab 18 Jahren

Leistung

ambulant betreute kurzfristige Wohnmöglichkeit für Männer und Frauen in Krisensituationen (2 Plätze in einer Wohneinheit),bei denen konkrete, zeitlich absehbare Zielperspektiven bestehen (z.B. Therapieaufnahme) und/oder durch den Einzug in die Notwohnung eine kurzfristige Stabilisierung erwartet werden kann, die dann eine konkrete Perspektivenfindung ermöglicht (Abklärung). Regelmäßige intensive sozialarbeiterische Betreuung (Einzel- und Gruppenbetreuung).

Dauer

3 Monate (bei Vorliegen eines definitiv vereinbarten Zieles verlängerbar auf max. 6 Monate)

Besondere Aufnahmebedingungen

Der/die BewohnerIn muss trotz Krise für Betreuung zugänglich bzw. ansprechbar und darf nicht suizidgefährdet sein sowie auf Konsum von Drogen und Alkohol in der Notwohnung verzichten können. Die Bereitschaft zur Inanspruchnahme einer regelmäßigen sozialarbeiterischen Betreuung ist Eingangsvoraussetzung. Bereits in anderen DOWAS-Einrichtungen betreute KlientInnen werden bevorzugt aufgenommen, wenn die Aufnahme von der betreuenden Einrichtung befürwortet wird.

Anmeldung

Über die Beratungsstelle.

Bei akuter Notlage oder Vollbelegung ist eine vorübergehende Unterbringung in der Notschlafstelle möglich.

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Freie Plätze

Notschlafstelle – Aufnahme möglich
Übergangs-/Notwohnung – 1 Platz
Wohngemeinschaft – belegt
Ambulant betreutes Wohnen – 1 Platz

Stand: 08.05.2013


Aktuelle Informationen

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Mindestsicherung

Informationen zur Mindestsicherung in Vorarlberg

dowas – der Ort für Wohnungs- und Arbeitssuchende I Merbodgasse 10, 6900 Bregenz I Telefon 05574 46 3820 I geschaeftsfuehrung@dowas.at
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