Notschlafstelle

August 28th, 2011

Aufnahmealter: ab 18 Jahre

Leistung

  • niedrigschwellige, kurzfristige Übernachtungen ohne Wartezeit und Anmeldung (9 Plätze in 2- bis 4-Bett-Zimmern nach Geschlechtern getrennt),
  • Begleitung durch Nachtdienst,
  • bei Bedarf sozialarbeiterische Betreuung durch MitarbeiterInnen der Notschlafstelle.

Dauer

max. 28 Nächte, dann Sperrfrist von 28 Nächten

Besondere Aufnahmebedingungen

Bereitschaft, auf den Konsum von Alkohol oder Drogen in der Einrichtung zu verzichten.

Ausschlusskriterien

Eine Aufnahme ist dann nicht möglich, wenn

  • Suizidgefahr besteht oder eine akute psychische Erkrankung die Zurechnungsfähigkeit einschränkt
  • der körperliche Gesundheitszustand bedrohlich ist und eine medizinische Notfallbehandlung erforderlich erscheint
  • ein akutes Aggressions- und Gewaltpotenzial besteht, das den laufenden Betrieb gravierend zu beeinträchtigen droht.
  • ein Hausverbot besteht, z.B.auf Grund eines schweren Regelverstoßes
  • eine erhebliche Beeinträchtigung durch Suchtmittel gegeben ist bzw. der Konsum von (illegalen) Drogen oder Alkohol in der Einrichtung fortgesetzt wird

 

Anmeldung und Aufnahme

Einlass und Aufnahme vor Ort von 18.30 h bis 23 h.

Voranmeldung für den jeweiligen Tag möglich über den Journaldienst der Notschlafstelle, Mo. bis Fr. 9 h bis 12 h (05574-52 205 0).

Im Rahmen des Haftentlassenenprogramms werden Platzreservierungen auch längerfristig vorgenommen.

Anschrift

Quellenstraße 18
6900 Bregenz
T 05574 52 205

→ So komme ich zur Notschlafstelle

 

 

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Freie Plätze

Notschlafstelle – Aufnahme möglich
Übergangs-/Notwohnung – belegt
Wohngemeinschaft -  belegt
Ambulant betreutes Wohnen – 1 Platz

Stand:23.02.2012

Mindestsicherung

Informationen zur Mindestsicherung in Vorarlberg

dowas – der Ort für Wohnungs- und Arbeitssuchende I Merbodgasse 10, 6900 Bregenz I Telefon 05574 46 3820 I geschaeftsfuehrung@dowas.at
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