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Treffpunkt
Dowas
Waschraum
Sandra Küng
Daniel Mikula
Mag. Thomas Lässer
Stefanie Knauthe
Angelika Jung
Natascha Mayer
Claudia Jonkers
Nadine Birbamer

Wichtige Informationen in Zusammenhang mit COVID-19

 

Hier finden Sie nach Themen geordnet wichtige Informationen zu Maßnahmen, um die sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzuschwächen.

Detaillierte Informationen und Unterstützung erhalten Sie in unserer Beratungsstelle.  Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 unter 05574/90902-20. Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Sie können uns außerdem per E-Mail unter beratungsstelle@dowas.at erreichen.

Arbeit

Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt und Sie weiterhin – je nachdem wie viel Sie verdienen – 80, 85 oder 90 % Ihres Gehaltes beziehen. Wie viel Sie in dieser Zeit arbeiten müssen, bestimmt der Arbeitgeber.

Detaillierte Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer.

 

Arbeitslosigkeit

Anträge an das Arbeitsmarktservice (AMS) sind über das eAMS-Konto, online unter diesem Link oder auch telefonisch unter 05574 691-0 (Mo-Do: 07:30 -16:00, Fr: 07:30 - 13:00) möglich.

 

Härtefonds der Vorarlberger Arbeiterkammer

Die Vorarlberger Arbeiterkammer fördert unselbstständig Erwerbstätige, die aufgrund des Corona Virus in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Die Förderung steht jenen offen, die nach dem 15.3. arbeitslos geworden sind, in Kurzarbeit gekommen sind oder sonstige gravierende Einbußen haben, die mit der Corona-Krise zu tun haben. Die Einkommenseinbußen müssen mindestens 30% betragen. Es gelten die folgenden Einkommensgrenzen:

Einpersonenhaushalt: 1.800,-

Paar: 2.700,-

Diese Einkommensgrenze erhöht sich je Kind um 200 Euro.

 

Finanzielle Unterstützung für Familien („Corona-Familienhärteausgleich“)

Wenn Sie aufgrund der COVID-19-Pandemie arbeitslos geworden sind oder sich in Kurzarbeit befinden, können Sie für sich und ihre Familie eine Unterstützung beantragen. Weitere Voraussetzungen sind der Bezug der Familienbeihilfe, ein Hauptwohnsitz in Österreich und ein Einkommen unter der folgenden Einkommensgrenze:

Einelternhaushalt + 1 Kind

1.600,00 €

Einelternhaushalt + 2 Kinder

2.000,00 €

Einelternhaushalt + mehr Kinder

2.800,00 €

Paar + 1 Kind

2.400,00 €

Paar + 2 Kinder

2.800,00 €

Paar + mehr Kinder

3.600,00 €

 

Unterstützungen sind bis zu einer maximalen Höhe von 1200,- Euro monatlich möglich, für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Die Unterstützung kann aber nicht höher sein als der Einkommensverlust.

Beispiel 1: Eine alleinerziehende Mutter mit einem 11-jährigen Kind erhält bis zu 480,- Euro monatlich.

Beispiel 2: Ein Paar mit zwei Kindern unter 10 Jahren erhält monatlich bis zu 720,- Euro.

 

Eltern, die im Februar 2020 bereits arbeitslos waren, erhalten für maximal drei Monate pro Kind und Monat 50,- Euro.

Die Antragsformulare finden Sie hier.

 

Wohnen

Mietrückstände

Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise die Miete für April, Mai oder Juni 2020 nicht oder nur teilweise bezahlen können, dann kann die Wohnung vom Vermieter deshalb nicht gekündigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Arbeit verloren oder aufgrund von Kurzarbeit weniger Einkommen haben.

Die Miete müssen Sie jedoch trotzdem bis Jahresende 2020 bezahlen. Der Vermieter kann von Ihnen maximal 4 % Zinsen verlangen. Der Vermieter darf zur Deckung der ausständigen Mieten nicht auf Ihre Kaution zurückgreifen.

 

Mietverträge

Wenn Ihr Mietvertrag im April, Mai oder Juni 2020 ausläuft, kann dieser in Absprache mit dem Vermieter bis Ende 2020 oder auch für einen kürzeren Zeitraum verlängert werden.

 

Räumungsexekutionen/Delogierungen

Räumungsexekutionen können bis nach der Corona-Krise ausgesetzt werden, wenn Sie dies beantragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Verfahren nach der Corona-Krise wieder aufgenommen werden.

 

Mindestsicherung

Ein Antrag muss nicht beim Gemeindeamt eingebracht werden, sondern kann per Post oder E-Mail (bhbregenz@vorarlberg.at) direkt an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gestellt werden. Im Eingangsbereich der BH gibt es einen Briefkasten, in den Anträge auch eingeworfen werden können. Einfache Verlängerungsanträge können telefonisch oder per Mail erledigt werden.

 

Kreditrückzahlungen/Rechnungen

Sie müssen Raten für Verbraucherkredite (Vertragsabschluss vor dem 15. März 2020) in der Zeit von April bis Juni 2020 nicht zurückbezahlen, wenn Sie durch die Corona-Krise in Ihrer finanziellen Situation erheblich eingeschränkt sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Arbeit verloren oder aufgrund von Kurzarbeit weniger Einkommen haben. Für diese Zeit fallen keine Verzugszinsen an.

Wenn Sie andere Zahlungen, zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind, aufgrund der Corona-Krise nicht leisten können, dann fallen für die Zeit von April bis Juni keine Inkasso-Kosten an und es dürfen maximal 4 % Verzugszinsen verrechnet werden.