Notschlafstelle
Aufnahmealter: ab 18 Jahre
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erfolgt die Aufnahme in die Notschlafstelle nur nach genauer Abklärung.
Aktuelle Öffnungszeiten ab 15.1.:
Mo bis Fr von 16:30 bis 08:30
Sa, So und Feiertag von 16:30 bis 09:30
Anmeldung und Aufnahme
Einlass und Aufnahme vor Ort von 18.30 bis 23.00 Uhr.
Voranmeldung für den jeweiligen Tag möglich über den
Journaldienst der Notschlafstelle
von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr unter +43 5574 90 902 34.
Im Rahmen der Haftentlassenenhilfe werden Platzreservierungen auch längerfristig vorgenommen.
Leistung
- niedrigschwellige, kurzfristige Übernachtungen ohne Anmeldung (sofern Platz ist)
- 11 Plätze in 2- und 3-Bett-Zimmern, separates Zimmer für Frauen mit eigenem Sanitärbereich,
- Begleitung durch NachtdienstmitarbeiterInnen,
- bei Bedarf sozialarbeiterische Unterstützung durch MitarbeiterInnen vom Tagdienst der Notschlafstelle
Dauer
max. 28 Nächte, dann folgt eine Sperrfrist von 28 Nächten
Aufnahmebedingungen
Sie müssen mind. 18 Jahre alt sein und auf den Konsum von Alkohol oder illegale Drogen in der Notschlafstelle verzichten können. Zudem erwarten wir von Ihnen die Teilnahme an einem Abklärungsgespräch mit den SozialarbeiterInnen vom Tagdienst der Notschlafstelle (unmittelbar nach der Aufnahme).
Wenn auf Sie keines der unten aufgeführten besonderen Ausschlusskriterien zutrifft, sind Sie auch ohne Anmeldung zu den Einlasszeiten willkommen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass auch ein Bett für Sie frei ist, rufen Sie bitte vorher im Journaldienst der Notschlafstelle an.
Ausschlusskriterien
Eine Aufnahme ist dann nicht möglich, bei
- bedrohlichem körperlichen oder psychischem Gesundheitszustand
- erheblicher Beeinträchtigung durch Suchtmittel
- akutem Aggressions- und Gewaltpotenzial
- mangelnder Mobilität/Gehfähigkeit
- aufrechtem Hausverbot oder bestehender Sperrfrist nach 28 Tagen Aufenthalt


Kontakt und Information:
Notschlafstelle
notschlafstelle@dowas.at
+43 5574 90 902 34
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