Treffpunkt
Dowas
Waschraum
Johannes Pircher-Sanou M.A.
Monika Mair-Fleisch
Angelika Jung
Natascha Preininger
Christian Simma
Irina Ellensohn
Eva Müller
Philipp Ropele

Stellungnahmen & Meinungen

Wohnungslosigkeit in Vorarlberg. Bericht zur Datenerhebung der ARGE Wohnungslosenhilfe 2023

Die ARGE Wohnungslosenhilfe führt jährlich im Oktober eine Datenerhebung durch. Im Bericht werden die Daten der Nutzer*innen der Einrichtungen übersichtlich dargestellt, jahresübergreifende Vergleiche angestellt und Entwicklungen beschrieben.


Download

Neue Strategien für die Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit und deren Bedeutung für Vorarlberg - Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 09-2022


Download

dowas-Zusammenfassung der Stellungnahmen zur neuen Sozialhilfegesetzgebung

In diesem Dokument finden Sie eine Zusammenfassung der Stellungnahmen von dowas zur neuen Sozialhilfegesetzgebung in Vorarlberg.


Download

Stellungnahme von dowas zur Vorarlberger Sozialleistungsverordnung

Das Vorarlberger Sozialleistungsgesetz (Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz – SLG), welches die Sozialhilfe neu einführt und die bisherige Mindestsicherung ablöst, ist noch nicht durch den Landtag beschlossen.

Am 28.08.2020 wurde nun die zum Sozialleistungsgesetz zugehörige Verordnung (Verordnung der Landesregierung über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsverordnung – SLV)) zur Begutachtung ausgesandt.

Auch dowas hat zum Entwurf der Sozialleistungsverordnung eine Stellungnahme eingebracht:

Der Verein dowas begrüßt ausdrücklich, dass die Vorarlberger Landesregierung die Möglichkeit eröffnete, den Entwurf zur Sozialleistungsverordnung zu begutachten und dazu Stellung zu nehmen.

In Vorgesprächen bezüglich des neuen Sozialleistungsgesetzes wurde von den Verantwortlichen mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verordnung mehr Klarheit bringen werde bzw. dass durch die Verordnung Klarstellungen erfolgen würden, die unsere Bedenken ausräumen würden. Deshalb haben wir in der Stellungnahme zum neuen Sozialleistungsgesetz darauf hingewiesen, dass eine abschließende Beurteilung des Gesetzes ohne Kenntnis der angekündigten Verordnung nicht möglich ist.

Die Bedenken, die wir gegenüber dem neuen Gesetz geäußert haben werden auch durch die jetzt zur Begutachtung stehende Verordnung im Großen und Ganzen nicht ausgeräumt. Obwohl es in einigen Aspekten zu Klarstellungen gekommen ist, ändert die Verordnung unserer Ansicht nach nicht viel an den zahlreichen Verschlechterungen für die Bezieher*innen, die wir durch die neue Rechtslage, wesentlich verursacht durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes, sehen.

Dies betrifft unter anderem:

  • den Ausschluss bzw. die Schlechterstellung wesentlicher bedürftiger Gruppen
  • die mangelnde Verständlichkeit des Gesetzes und der dadurch erschwerte Nachvollziehung von Ansprüchen
  • die durch den Sachleistungsvorrang bewirkte Entmündigung der Bezieher*innen
  • die zu niedrige Höhe des Leistungsniveaus
  • und den wesentlich vergrößerten Verwaltungsaufwand für Klient*innen, Behörden und Beratungsstellen.

Die gesamte Stellungnahme ist hier abrufbar.


Download

Stellungnahme zum Vorarlberger Sozialleistungsgesetz

Der Verein dowas hat zum vorliegenden Entwurf eines neuen Sozialleistungsgesetzes eine ausführliche Stellungnahme übermittelt. Aus unserer Sicht würde dieses Gesetz in vielerlei Hinsicht Verschlechterungenn gegenüber der bisherige Rechtslage bringen und für viele Bezieher*innen der aktuellen Mindestsicherung eine Schlechterstellung oder gar einen Entfall des Anspruches bedeuten.

  • Das Gesetz ist schwer verständlich, insbesondere was den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Ermittlung der Leistungsansprüche betrifft.
  • Die geplanten Veränderungen im Verwaltungsverfahren erhöhen den Verwaltungsaufwand deutlich.
  • Bezieher*innen werden durch den Sachleistungsvorrang entmündigt und stigmatisiert. Der Druck auf die Armutsbetroffenen steigt.
  • Die vorgesehenen Sanktionen und Strafandrohungen sind überschießend und gefährden unseres Erachtens wesentlich die Ziele des Gesetzes.
  • Das Leistungsniveau vor allem der Anteile für den Lebensunterhalt ist nicht ausreichend. Die Unterstützung für den Lebensunterhalt wird unserer Ansicht nach im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stark gekürzt.
  • Große Familien sind besonders von den geplanten Kürzungen für den Wohnbedarfsanteil betroffen.
  • Für wohnungslose Menschen bringt das Gesetz deutliche Verschlechterungen, da die Anspruchsberechtigung für Lebensunterhalt und Wohnbedarf an einen bestehenden Hauptwohnsitz gebunden wird.
  • Subsidiär Schutzberechtigte werden durch die Deckelung der Leistungshöhe auf Grundsicherungsniveau in manifeste Armut und drohende Wohnungslosigkeit gedrängt. Bereits erzielte Integrationserfolge sind massiv gefährdet.
  • Das Gesetz schränkt für Bezieher*innen die Möglichkeiten ein, private Hilfe in Form von Sach- oder Geldleistungen anzunehmen. Solidarisches Handeln einzelner Bürger*innen oder Organisationen scheint nicht mehr erwünscht zu sein, wenn es regelmäßig erfolgt.

Download

Die gefährlichen Verteilungswirkungen der Klimapolitik (Andreas Nölke)

www.makroskop.eu


Andreas Nölke analysiert der Verteilungswirkungen aktuell debattierter Maßnahmen zum Klimaschutz (z.B CO2-Steuern). Er kommt zu dem Ergebnis, dass selbst mit den derzeit diskutierten Kompensationsmaßnahmen (z.B. "Klimaprämien") bestimmte soziale Gruppen stärker belastet werden, darunter einkommensschwache Haushalte und solche aus dem ländlichen Raum.


Download

Es gibt keinen Klimaschutz, der nicht weh tut (Interview mit Michael Diettrich zum Regierungsprogramm der Bundesregierung)

NEUE (19./20.01.2020)


Interview von Michael Steinlechner mit dem Sprecher der Vorarlberger Armutskonferenz zum Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung.


Download

Vorarlberger Armutskonferenz zu rückläufigen Mindestsicherungszahlen (19.11.2019)

Presseaussendung der Vorarlberger Armutskonferenz und Pressespiegel


Die Vorarlberger Armutskonferenz nimmt Stellung zu den 2018 sowohl bundesweit, als auch in Vorarlberg rückläufigen Mindestsicherungszahlen und setzt diesen Rückgang in Verbindung zur wirtschaftlichen Erholung bzw. zur Entspannung auf dem Arbeitsmarkt. Sie belegt in ihrer Presseaussendung den Zusammenhang zwischen Mindestsicherung, konjunktureller Entwicklung und Arbeitsmarktsituation anhand von Daten der Statistik Austria und des AMS Vorarlberg. Vor diesem Hintergrund bezeichnet sie die politisch kolportierte Behautpung, MindestsicherungsbezieherInnen lägen lieber in einer "sozialen Hängematte" anstatt arbeiten zu gehen, als groben Unfug. Mit dieser Behauptung werde von den Versäumnissen der Wirtschaftspolitik abgelenkt, die für die immer noch zu hohen Arbeitslosenzahlen und damit auch für die Situation in der Mindestsicherung verantwortlich seien.


download

Zurück zur Sozialhilfe? (Walter Pfeil)

Alfred Noll u. Dominik Öllerer (Hrsg.), Hegemonie und Recht, Wien 2019, S. 68-89


Der anerkannte Sozialrechtsexperte Walter Pfeil analyisert das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und kommt zu dem Schluss, dass es in erster Linie auf Sozialabbau zielt und dabei besonders diejenigen treffen wird, an die das Versprechen von mehr Gerechtigkeit adressiert zu sein scheint: NiedrigverdienerInnen und schlechter Qualifizierte.


Download

Sanktionen hin, Gerichtsurteil her - auf die Primärverurteilung kommt es an (Frederike Spiecker)

MAKROSKOP - kritische Analysen zu Politik und Wirtschaft (website)


Frederike Spiekcer analysiert das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland, das die Verhängung von Sanktionen gegen Hartz IV-EmpfängerInnen einschränkt. Sie kritisiert in diesem Kontext das Modell des "Förderns und Forderns", das Hatz IV zugrunde liegt und analysiert die Wirkung von Hartz IV auf die im Niedriglohnsektor Beschäftigten: " (...) die Gleichstellung von Hilfsbedürftigen, die wirklich nicht arbeiten können und deswegen auf die Transferleistungen der Grundsicherung angewiesen sind, und Arbeitslosen, die 12 Monate keine neue Stelle gefunden haben, (ist) zusammen mit den Sanktionsdrohungen ein probates Mittel, den Niedriglohnesektor vor Forderungen der dort Arbeitenden zu schützen, sie zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen zu beschäftigen."


Download