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Sozialstaat

Neue Strategien für die Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit und deren Bedeutung für Vorarlberg - Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 09-2022


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dowas-Zusammenfassung der Stellungnahmen zur neuen Sozialhilfegesetzgebung

In diesem Dokument finden Sie eine Zusammenfassung der Stellungnahmen von dowas zur neuen Sozialhilfegesetzgebung in Vorarlberg.


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Stellungnahme zum Vorarlberger Sozialleistungsgesetz

Der Verein dowas hat zum vorliegenden Entwurf eines neuen Sozialleistungsgesetzes eine ausführliche Stellungnahme übermittelt. Aus unserer Sicht würde dieses Gesetz in vielerlei Hinsicht Verschlechterungenn gegenüber der bisherige Rechtslage bringen und für viele Bezieher*innen der aktuellen Mindestsicherung eine Schlechterstellung oder gar einen Entfall des Anspruches bedeuten.

  • Das Gesetz ist schwer verständlich, insbesondere was den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Ermittlung der Leistungsansprüche betrifft.
  • Die geplanten Veränderungen im Verwaltungsverfahren erhöhen den Verwaltungsaufwand deutlich.
  • Bezieher*innen werden durch den Sachleistungsvorrang entmündigt und stigmatisiert. Der Druck auf die Armutsbetroffenen steigt.
  • Die vorgesehenen Sanktionen und Strafandrohungen sind überschießend und gefährden unseres Erachtens wesentlich die Ziele des Gesetzes.
  • Das Leistungsniveau vor allem der Anteile für den Lebensunterhalt ist nicht ausreichend. Die Unterstützung für den Lebensunterhalt wird unserer Ansicht nach im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stark gekürzt.
  • Große Familien sind besonders von den geplanten Kürzungen für den Wohnbedarfsanteil betroffen.
  • Für wohnungslose Menschen bringt das Gesetz deutliche Verschlechterungen, da die Anspruchsberechtigung für Lebensunterhalt und Wohnbedarf an einen bestehenden Hauptwohnsitz gebunden wird.
  • Subsidiär Schutzberechtigte werden durch die Deckelung der Leistungshöhe auf Grundsicherungsniveau in manifeste Armut und drohende Wohnungslosigkeit gedrängt. Bereits erzielte Integrationserfolge sind massiv gefährdet.
  • Das Gesetz schränkt für Bezieher*innen die Möglichkeiten ein, private Hilfe in Form von Sach- oder Geldleistungen anzunehmen. Solidarisches Handeln einzelner Bürger*innen oder Organisationen scheint nicht mehr erwünscht zu sein, wenn es regelmäßig erfolgt.

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Vorarlberger Armutskonferenz zu rückläufigen Mindestsicherungszahlen (19.11.2019)

Presseaussendung der Vorarlberger Armutskonferenz und Pressespiegel


Die Vorarlberger Armutskonferenz nimmt Stellung zu den 2018 sowohl bundesweit, als auch in Vorarlberg rückläufigen Mindestsicherungszahlen und setzt diesen Rückgang in Verbindung zur wirtschaftlichen Erholung bzw. zur Entspannung auf dem Arbeitsmarkt. Sie belegt in ihrer Presseaussendung den Zusammenhang zwischen Mindestsicherung, konjunktureller Entwicklung und Arbeitsmarktsituation anhand von Daten der Statistik Austria und des AMS Vorarlberg. Vor diesem Hintergrund bezeichnet sie die politisch kolportierte Behautpung, MindestsicherungsbezieherInnen lägen lieber in einer "sozialen Hängematte" anstatt arbeiten zu gehen, als groben Unfug. Mit dieser Behauptung werde von den Versäumnissen der Wirtschaftspolitik abgelenkt, die für die immer noch zu hohen Arbeitslosenzahlen und damit auch für die Situation in der Mindestsicherung verantwortlich seien.


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Zurück zur Sozialhilfe? (Walter Pfeil)

Alfred Noll u. Dominik Öllerer (Hrsg.), Hegemonie und Recht, Wien 2019, S. 68-89


Der anerkannte Sozialrechtsexperte Walter Pfeil analyisert das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und kommt zu dem Schluss, dass es in erster Linie auf Sozialabbau zielt und dabei besonders diejenigen treffen wird, an die das Versprechen von mehr Gerechtigkeit adressiert zu sein scheint: NiedrigverdienerInnen und schlechter Qualifizierte.


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Sanktionen hin, Gerichtsurteil her - auf die Primärverurteilung kommt es an (Frederike Spiecker)

MAKROSKOP - kritische Analysen zu Politik und Wirtschaft (website)


Frederike Spiekcer analysiert das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland, das die Verhängung von Sanktionen gegen Hartz IV-EmpfängerInnen einschränkt. Sie kritisiert in diesem Kontext das Modell des "Förderns und Forderns", das Hatz IV zugrunde liegt und analysiert die Wirkung von Hartz IV auf die im Niedriglohnsektor Beschäftigten: " (...) die Gleichstellung von Hilfsbedürftigen, die wirklich nicht arbeiten können und deswegen auf die Transferleistungen der Grundsicherung angewiesen sind, und Arbeitslosen, die 12 Monate keine neue Stelle gefunden haben, (ist) zusammen mit den Sanktionsdrohungen ein probates Mittel, den Niedriglohnesektor vor Forderungen der dort Arbeitenden zu schützen, sie zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen zu beschäftigen."


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Regierungsprogramm Vorarlberg 2019 bis 2024

Vorarlberger Landesregierung


Das zwischen ÖVP und GRÜNEN ausgehandelte Regierungprogramm für die Legislaturperiode 2019 bis 2024 im Original


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Jobmotor ist in Vorarlberg die öffentliche Hand - nicht die Industrie

Vorarlberger Nachrichten, 30.07.2019


Die Vorarlberger Nachrichten berichten auf Grundlage von Daten der STATISTIK AUSTRIA, dass entgegen verbreiteter Meinung in Vorarlberg nicht die Industrie der Jobmotor war, sondern der öffentliche Sektor und dort insbesondere das Gesundheits- und Sozialwesen.


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Subjektive Erfahrungen des Bezugs von Mindestsicherung in NÖ

interviewbasierte Analyse der AK Wien (S. Stadlober, L. Vogel, B. Kittel), Dezember 2018


Die Studie stellt die subjektiven Wahrnehmungen von und Erfahrungen mit dem Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung  in Niederösterreich auf der Grundlage von 30 Interviews dar. Die Auswahl der Befragten erfolgte nach dem Zufallsprinzip aus der Gruppe der Mindestsicherungsbeziehenden in städtisch und ländlich geprägten Bezirken, wobei auf eine möglichst große Gleichgewichtung nach Geschlecht und nach Herkunft geachtet wurde. Untersucht wurden neben den Gründen von und Wegen in die Mindestsicherung vor allem der Alltag des Lebens am Rande der Existenzsicherung, die Suche nach Arbeit und der Umgang mit Unterstützungsangeboten des Arbeitsmarktservice.


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Faktencheck Mindestsicherung: Woher die BezieherInnen kommen

Standard, 26.11.2018


Der Beitrag prüft die Behauptung der Bundesregierung, 60 Prozent der BezieherInnen von Mindestsicherung hätten einen Migrationshintergrund, auf ihren faktischen Gehalt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Datenlage eine solche Behauptung nicht erlaubt.


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